ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Canisera Hundezentrum – Alisa Bartsch
Am Dorfgraben 12, 22177 Hamburg
E-Mail: info@canisera-hundezentrum.de · Telefon: +49 157 82117525

Stand: Juli 2026

Allgemeiner Teil

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Anbieterin der Leistungen ist Canisera Hundezentrum – Alisa Bartsch, Am Dorfgraben 12, 22177 Hamburg (nachfolgend „Canisera“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Canisera und ihren Kunden über Hundetraining, Verhaltensberatung, Online-Beratung, Hausbesuche, Intensivcoachings, Social Walks und Dogwalking.

Kunde ist die Person, die eine Leistung von Canisera bucht oder einen Vertrag mit Canisera abschließt. Ist der Kunde nicht selbst Halter des teilnehmenden Hundes, versichert er, zur Buchung der Leistung und zu den erforderlichen Entscheidungen über den Hund berechtigt zu sein.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Canisera und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Leistungsangebot richtet sich vorwiegend an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.

2. Leistungsangebot und Vertragsgegenstand

Canisera bietet insbesondere folgende Leistungen an: Einzeltraining, Verhaltens- und Haltungsberatung, Online-Beratung, Hausbesuche, Intensivcoachings, Social Walks und Dogwalking in Gruppen.

Art, Inhalt, Dauer, Ort und Preis der gebuchten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, der Buchungsbestätigung, dem individuellen Angebot oder dem Betreuungsvertrag. Einzeltrainings und Beratungen dauern grundsätzlich zwischen 60 und 90 Minuten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Das Intensivcoaching umfasst grundsätzlich zwei aufeinanderfolgende Tage; der erste Tag dauert vier Stunden, der zweite Tag drei Stunden. Abweichende Vereinbarungen bleiben möglich.

Canisera schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainings-, Verhaltens- oder Betreuungserfolg. Der Erfolg des Hundetrainings hängt insbesondere von den individuellen Voraussetzungen des Hundes, möglichen gesundheitlichen Einflüssen, der Mitarbeit des Kunden, der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen im Alltag und weiteren äußeren Umständen ab.

Die Leistungen von Canisera ersetzen keine tierärztliche, tiermedizinische, physiotherapeutische oder verhaltenstierärztliche Untersuchung beziehungsweise Behandlung. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass gesundheitliche Ursachen das Verhalten oder die Belastbarkeit des Hundes beeinflussen, kann Canisera die Durchführung oder Fortsetzung einer Leistung von einer tierärztlichen Abklärung abhängig machen.

3. Vertragsschluss

Anfragen und Buchungen können insbesondere über die Website, das Kontaktformular, Acuity Scheduling beziehungsweise Squarespace, WhatsApp, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Vertrag kommt zustande, wenn Canisera die Buchung ausdrücklich bestätigt, einen Termin verbindlich zusagt, ein individuelles Angebot vom Kunden angenommen wird oder Canisera mit der vereinbarten Leistung beginnt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang einer Anfrage oder Buchung; sie stellt nur dann eine verbindliche Annahme dar, wenn dies ausdrücklich aus der Nachricht hervorgeht.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen vertragsrelevanter Angaben sind Canisera unverzüglich mitzuteilen. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge und das Widerrufsrecht.

4. Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Preise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich über Lexware Office.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Ist keine abweichende Zahlungsfrist angegeben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig.

Canisera kann insbesondere bei Intensivcoachings, mehrtägigen Angeboten, Abonnements oder besonders umfangreichen Terminreservierungen eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen; der Kunde wird hierüber vor Vertragsschluss informiert. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Canisera kann weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen.

Anfahrts- und Fahrtkosten werden nur berechnet, wenn dies in der Leistungsbeschreibung angegeben oder vor der Buchung individuell vereinbart wurde.

5. Termine und Verspätungen

Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Erscheint der Kunde verspätet, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Leistungszeit; die Vergütung bleibt bei einer vom Kunden verursachten Verspätung grundsätzlich in voller Höhe geschuldet. Verspätet sich Canisera erheblich, wird die ausgefallene Zeit nachgeholt, der Termin entsprechend verlängert oder eine andere angemessene Lösung vereinbart.

6. Absagen durch den Kunden

Einzeltrainings, Beratungen, Online-Beratungen, Hausbesuche und einzeln gebuchte Social Walks können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage bei Canisera eingeht; sie kann insbesondere per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Entgelt fällig, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Canisera kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Canisera bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Die Regelung gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Kunde oder der Hund kurzfristig erkrankt. Canisera kann im Einzelfall freiwillig eine kulante Lösung anbieten; ein Anspruch auf Kulanz besteht nicht. Für Intensivcoachings, geschlossene Kurse, Workshops oder andere besonders umfangreiche Leistungen können abweichende Stornierungsbedingungen gelten, die dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.

7. Absagen und Änderungen durch Canisera

Canisera darf einen Termin insbesondere wegen Krankheit, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, eines Fahrzeugausfalls oder gefährlicher Wetterbedingungen absagen oder verschieben. Als gefährliche oder unzumutbare Wetterbedingungen gelten insbesondere amtliche Unwetterwarnungen, Sturm oder Gewitter, starke Hitze, Glatteis oder erheblicher Schneefall sowie sonstige Bedingungen, unter denen eine sichere oder tierschutzgerechte Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

Canisera informiert den Kunden möglichst frühzeitig und bietet grundsätzlich einen Ersatztermin an, soweit dies organisatorisch möglich ist. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits gezahlte Entgelte für die ausgefallene Leistung erstattet oder gutgeschrieben.

Canisera darf den Treffpunkt, den Ablauf oder einzelne Inhalte einer Leistung in zumutbarem Umfang anpassen, sofern der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt. Gruppenveranstaltungen können abgesagt oder verschoben werden, wenn eine zuvor mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

8. Informationspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Canisera vor Beginn der Leistung vollständig über alle Umstände zu informieren, die für eine sichere und fachgerechte Durchführung relevant sein können. Hierzu zählen insbesondere Erkrankungen, Schmerzen und körperliche Einschränkungen, ansteckende Erkrankungen und Parasitenbefall, Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten, Beißvorfälle und sonstiges aggressives Verhalten, Angst-, Flucht-, Panik- oder Jagdverhalten, Ressourcenverteidigung, Unverträglichkeiten mit Menschen oder Tieren, Probleme bei Berührungen oder beim Anlegen von Ausrüstung, Transportangst, bestehende Leinen- oder Maulkorbpflichten, behördliche Auflagen oder Einstufungen, Läufigkeit, Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit sowie sonstige Besonderheiten, die eine besondere Sicherung oder Betreuung erfordern.

Veränderungen, die nach Vertragsschluss eintreten, sind Canisera unverzüglich mitzuteilen. Canisera darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden vertrauen, soweit keine offensichtlichen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen. Verletzt der Kunde seine Informationspflichten schuldhaft, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für die daraus entstehenden Schäden und zusätzlichen Aufwendungen.

9. Teilnahmevoraussetzungen

Für jeden teilnehmenden oder betreuten Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen; der Nachweis ist Canisera auf Verlangen vorzulegen. Der Hund muss ordnungsgemäß behördlich angemeldet und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, gekennzeichnet und registriert sein.

Der Hund muss gesundheitlich für die jeweilige Leistung geeignet und frei von ansteckenden Erkrankungen sowie übertragbarem Parasitenbefall sein. Bei Symptomen wie Fieber, Erbrechen, Durchfall, starkem Husten oder anderen Anzeichen einer ansteckenden Erkrankung darf der Hund nur nach vorheriger Rücksprache teilnehmen.

Während des Hundetrainings bleibt der Kunde grundsätzlich für die Führung und Beaufsichtigung seines Hundes verantwortlich, soweit der Hund nicht ausdrücklich und vorübergehend von Canisera übernommen wird. Den fachlichen und sicherheitsbezogenen Anweisungen von Canisera ist Folge zu leisten. Ersatzpersonen oder andere als die angemeldeten Hunde dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit Canisera teilnehmen; Canisera kann die Teilnahme aus fachlichen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen ablehnen.

Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Training und an Social Walks teilnehmen. Die Läufigkeit muss Canisera vor Beginn mitgeteilt werden. Canisera kann im Einzelfall besondere Sicherheitsmaßnahmen anordnen oder eine Teilnahme ablehnen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

10. Ausrüstung und Sicherung

Der Kunde stellt eine sichere, passende und funktionsfähige Ausrüstung für seinen Hund zur Verfügung. Canisera kann abhängig vom Hund und der gebuchten Leistung insbesondere eine geeignete Leine, ein gut sitzendes Geschirr, ein geeignetes Halsband, eine doppelte Sicherung an Geschirr und Halsband, eine Schleppleine oder einen geeigneten und sicher sitzenden Maulkorb verlangen.

Canisera kann die Teilnahme oder Betreuung ablehnen beziehungsweise abbrechen, wenn die vorhandene Ausrüstung nicht ausreichend sicher, ungeeignet oder tierschutzwidrig ist. Der Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel oder Methoden ist ausgeschlossen.

11. Ausschluss oder Abbruch einer Leistung

Canisera darf einen Hund oder Kunden vorübergehend oder dauerhaft von einer Leistung ausschließen, wenn relevante Angaben nicht oder unzutreffend gemacht wurden, eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Tiere besteht, Sicherheitsanweisungen nicht befolgt werden, der Hund erkrankt oder nicht ausreichend belastbar ist, die vorhandene Ausrüstung nicht ausreichend sicher ist, der Kunde andere Teilnehmer, Mitarbeitende oder Dritte erheblich beeinträchtigt, eine Teilnahme aus tierschutzrechtlichen oder fachlichen Gründen nicht verantwortbar ist oder fällige Vergütungen trotz Mahnung nicht bezahlt wurden. Bei einer akuten Gefahr darf Canisera die Leistung ohne vorherige Abmahnung abbrechen.

Beruht der Ausschluss auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit Canisera die Leistung angeboten und den Zeitraum freigehalten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Canisera kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

Besondere Bedingungen für das Dogwalking

1. Dogwalking in Gruppen

Das Dogwalking erfolgt grundsätzlich in Gruppen mit bis zu zehn Hunden. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine vorherige Eignungsprüfung des Hundes; Canisera prüft insbesondere, ob der Hund körperlich, gesundheitlich und verhaltensbezogen für das Betreuungskonzept und die vorgesehene Gruppe geeignet ist. Ein Anspruch auf Aufnahme oder dauerhafte Betreuung besteht nicht. Canisera bestimmt und verändert die Gruppenzusammensetzung nach fachlichen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Kriterien.

Der Kunde erkennt an, dass Kontakte und gemeinsame Bewegung zwischen Hunden trotz sorgfältiger Auswahl und Beaufsichtigung mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden sind, etwa Verschmutzungen, kleineren Kratzern oder Schürfwunden. Die gesetzliche Haftung von Canisera für schuldhafte Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

Intakte Rüden werden nur nach vorheriger Absprache und erfolgreicher Eignungsprüfung aufgenommen. Läufige Hündinnen können grundsätzlich am Dogwalking teilnehmen; der Kunde muss Canisera spätestens bei Beginn der Läufigkeit informieren. Canisera darf abhängig von Zyklusphase, Verhalten, Gruppenzusammensetzung, Transport und örtlichen Bedingungen besondere Maßnahmen anordnen, die Hündin vorübergehend anders betreuen oder die Teilnahme aussetzen, wenn eine sichere Betreuung nicht gewährleistet werden kann.

Hunde mit bekannten Beißvorfällen, erheblichem Aggressionsverhalten oder behördlichen Auflagen werden ausschließlich nach vorheriger individueller Prüfung und ausdrücklicher Vereinbarung aufgenommen. Canisera darf die Betreuung aussetzen oder beenden, wenn der Hund für die Gruppe nicht oder nicht mehr geeignet ist.

2. Abholung und Rückgabe

Die Abholung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Zeitfensters von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr am vereinbarten Abholort, die Rückgabe innerhalb eines Zeitfensters von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Zeitfenster stellen keine Zusage einer minutengenauen Abhol- oder Rückgabezeit dar; die konkrete Uhrzeit kann insbesondere aufgrund von Fahrtroute, Gruppenzusammensetzung, Verkehrsverhältnissen, Wetter oder unvorhersehbaren Verzögerungen variieren. Über erhebliche Verzögerungen informiert Canisera den Kunden, sobald dies möglich und zumutbar ist.

Der Kunde stellt sicher, dass der Hund während des gesamten vereinbarten Abholzeitfensters zugänglich und abholbereit ist. Kann der Hund aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht abgeholt werden, gilt der Betreuungstag als in Anspruch genommen; ein Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

Soweit eine Abholung aus der Wohnung oder vom Grundstück vereinbart wurde, gestattet der Kunde Canisera den hierfür erforderlichen Zutritt. Der Kunde informiert Canisera über weitere Menschen oder Tiere, die sich während der Abholung oder Rückgabe dort befinden können. Canisera darf die Räume ausschließlich im für die Abholung, Rückgabe und vereinbarte Versorgung des Hundes erforderlichen Umfang betreten.

3. Schlüssel und Zugangsmittel

Die Übergabe von Schlüsseln, Transpondern, Zugangskarten oder Zugangscodes wird gesondert dokumentiert. Schlüssel werden nicht mit dem vollständigen Namen oder der vollständigen Anschrift des Kunden gekennzeichnet. Canisera verwendet Schlüssel und Zugangsmittel ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen; eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.

Der Kunde informiert Canisera unverzüglich über Änderungen an Schließanlagen, Alarmanlagen, Zugangscodes oder Zutrittsberechtigungen. Bei Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels informiert Canisera den Kunden unverzüglich. Die Haftung für einen Schlüsselverlust richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB; ersatzfähig sind die erforderlichen und angemessenen Kosten, soweit der Verlust auf einer von Canisera zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.

4. Transport

Der Kunde stimmt dem Transport des Hundes in einem von Canisera eingesetzten Fahrzeug zu. Der Transport erfolgt unter Verwendung geeigneter Sicherungssysteme, insbesondere Transportboxen, Trenngittern oder geeigneten Rückhaltesystemen. Der Kunde informiert Canisera vorab über bekannte Transportängste, Reiseübelkeit, Panikverhalten, Unverträglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen.

Verursacht der Hund eine außergewöhnliche Verschmutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs, richten sich mögliche Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Übliche Verschmutzungen, die typischerweise mit dem Transport von Hunden verbunden sind, werden nicht gesondert berechnet.

5. Gesundheit, Impfschutz und Parasiten

Der Hund muss gesundheitlich für die Betreuung in einer Gruppe geeignet sein und über einen seinem Alter, Gesundheitszustand und seiner individuellen Situation entsprechenden tierärztlich empfohlenen Impfschutz verfügen. Canisera darf die Vorlage des Impfpasses oder eines tierärztlichen Nachweises verlangen. Der Kunde muss geeignete Maßnahmen zur Kontrolle und Behandlung übertragbarer Parasiten treffen.

Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung oder einen übertragbaren Parasitenbefall darf der Hund nicht am Dogwalking teilnehmen. Dies gilt auch, wenn sich im Haushalt des Hundes ein anderes Tier mit einer für die Gruppe relevanten ansteckenden Erkrankung befindet. Der Kunde informiert Canisera unverzüglich über entsprechende Erkrankungen, Symptome oder Verdachtsfälle. Canisera darf für die Wiederaufnahme eine tierärztliche Bestätigung verlangen, dass keine relevante Ansteckungsgefahr mehr besteht. Ein krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommener Betreuungstag gilt als kundenseitiger Ausfall und wird nach den Regelungen des Dogwalking-Abonnements abgerechnet.

6. Tierärztliche Notfälle

Der Kunde hinterlegt vor Beginn des Dogwalkings seine aktuellen Kontaktdaten, mindestens eine erreichbare Notfallkontaktperson, die Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes und relevante medizinische Informationen über den Hund.

Wird der Hund während der Betreuung krank oder verletzt, versucht Canisera zunächst, den Kunden oder die benannte Notfallkontaktperson zu erreichen. Ist eine rechtzeitige Rücksprache nicht möglich und duldet die Behandlung nach verständiger Einschätzung keinen Aufschub, darf Canisera eine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung bis zu einem voraussichtlichen Gesamtbetrag von 200 Euro veranlassen. Unaufschiebbare Maßnahmen, die zur Rettung des Lebens oder zur Vermeidung erheblicher Schmerzen oder Gesundheitsschäden erforderlich erscheinen, dürfen auch oberhalb dieses Betrags veranlasst werden, wenn weder der Kunde noch die Notfallkontaktperson rechtzeitig erreichbar sind.

Die medizinische Entscheidung über Erforderlichkeit, Art und Umfang einer Behandlung trifft der behandelnde Tierarzt. Die Kosten für Untersuchung, Behandlung, Medikamente und Transport trägt der Kunde, sofern die Erkrankung oder Verletzung nicht auf einer von Canisera zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Canisera informiert den Kunden so früh wie möglich über den Vorfall und die veranlassten Maßnahmen.

7. Freilauf

Ein Hund wird nur ohne Leine geführt, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat, der Freilauf am jeweiligen Ort rechtlich zulässig ist, keine behördlichen Auflagen entgegenstehen und Canisera den Freilauf nach fachlicher Einschätzung verantworten kann. Der Kunde informiert Canisera vollständig über Rückrufverhalten, Jagdverhalten, Flucht- oder Panikverhalten, bekannte Auslöser, frühere Vorfälle und Entlaufen sowie sonstige Risiken.

Die Zustimmung zum Freilauf begründet keinen Anspruch darauf, dass der Hund tatsächlich oder während der gesamten Betreuung ohne Leine geführt wird. Canisera darf jederzeit eine Leine oder Schleppleine verwenden und einen begonnenen Freilauf beenden. Die Zustimmung des Kunden zum Freilauf stellt keinen vollständigen Haftungsausschluss dar; die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB. Die Freilaufzustimmung wird für jeden Hund gesondert im Betreuungsvertrag oder in einer Anlage dokumentiert.

8. Schäden durch den Hund und Versicherung

Für jeden Hund muss während der gesamten Vertragslaufzeit eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Beim Dogwalking muss der Versicherungsschutz auch die entgeltliche Betreuung durch Dritte umfassen. Änderungen, Einschränkungen oder die Beendigung des Versicherungsschutzes sind Canisera unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde bleibt während des Dogwalkings Tierhalter im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verantwortlichkeit für Schäden, die der Hund gegenüber Menschen, Tieren oder Sachen verursacht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Regelungen über die Tierhalter- und Tieraufseherhaftung. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Mehraufwendungen, die auf vorsätzlich oder fahrlässig falschen oder verschwiegenen Angaben über den Hund beruhen. Eine pauschale Übertragung sämtlicher Risiken auf den Kunden erfolgt nicht.

Das Dogwalking-Abonnement

1. Leistungsumfang des Abonnements

Das Dogwalking wird im Rahmen eines monatlich abgerechneten Abonnements angeboten. Der Kunde bucht einen festen Betreuungsplatz an einem bis fünf regelmäßig wiederkehrenden Wochentagen pro Woche. Die konkret gebuchten Wochentage und der monatliche Festpreis werden im individuellen Betreuungsvertrag festgelegt.

Der monatliche Festpreis vergütet die Bereitstellung und dauerhafte Reservierung der vereinbarten Betreuungskapazität; es handelt sich nicht um eine nachträgliche Abrechnung einzelner tatsächlich in Anspruch genommener Spaziergänge. Ein Anspruch auf Betreuung an anderen als den vertraglich vereinbarten Wochentagen besteht nicht. Zusätzliche Betreuungstage können nur bei vorhandener Kapazität vereinbart und gesondert berechnet werden.

2. Monatlicher Festpreis und Ausfälle

Der vereinbarte Monatsbeitrag ist unabhängig davon zu entrichten, wie viele der reservierten Betreuungstage der Kunde tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Festpreis berücksichtigt, dass die Anzahl der auf einen bestimmten Wochentag entfallenden Betreuungstage je nach Kalendermonat unterschiedlich sein kann.

Sagt der Kunde einen vereinbarten Betreuungstag ab oder nimmt er diesen nicht in Anspruch, bleibt der Monatsbeitrag vollständig geschuldet. Dies gilt insbesondere bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit des Kunden, Krankheit oder Verletzung des Hundes, Läufigkeit, soweit eine Betreuung im konkreten Fall nicht möglich ist, Parasitenbefall oder Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung, tierärztlichen Terminen, privaten oder beruflichen Terminüberschneidungen, vorübergehender Unterbringung bei einer anderen Person oder fehlender Bereitstellung während des Abholzeitfensters.

Nicht genutzte Betreuungstage können nicht auf einen anderen Tag, eine andere Woche oder einen späteren Monat übertragen werden. Ein Anspruch auf Ersatztermin, Nachholung, Gutschrift oder anteilige Erstattung besteht bei kundenseitigen Ausfällen nicht. Canisera kann bei vorhandener Kapazität freiwillig eine Verschiebung ermöglichen; hieraus entsteht kein Anspruch für den konkreten Fall oder für die Zukunft. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

3. Feiertage und Betriebsferien

An gesetzlichen Feiertagen am Betriebssitz von Canisera findet grundsätzlich kein reguläres Dogwalking statt. Der monatliche Festpreis ist so kalkuliert, dass die gesetzlichen Feiertage in Hamburg sowie bis zu vier Wochen Betriebsferien pro Kalenderjahr bereits eingerechnet sind; der Monatsbeitrag bleibt daher ganzjährig unverändert. Fällt ein vereinbarter Betreuungstag auf einen gesetzlichen Feiertag oder in die angekündigten Betriebsferien, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Ersatzbetreuung, Gutschrift oder anteilige Erstattung.

Canisera teilt die geplanten Betriebsferien möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, spätestens jedoch sechs Wochen vor ihrem Beginn, in Textform mit. Beginnt der Vertrag erst im laufenden Kalenderjahr, wird der Kunde vor Vertragsschluss über bereits feststehende Betriebsferien informiert. Einzelne betriebsfreie Tage können auf die vier Wochen angerechnet werden; fünf betriebsfreie reguläre Werktage entsprechen einer Woche Betriebsferien. Gesetzliche Feiertage gelten nicht als Betriebsferien.

Zusätzliche Betriebsschließungen, die über vier Wochen pro Kalenderjahr hinausgehen und nicht durch gesetzliche Feiertage bedingt sind, sind nicht mit dem Monatsbeitrag abgegolten; für davon betroffene Betreuungstage erhält der Kunde eine anteilige Gutschrift oder Erstattung, sofern keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten und erbracht wird. Kann die Betreuung aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung von Canisera, eines Fahrzeugausfalls, behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder gefährlicher Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden, informiert Canisera den Kunden möglichst frühzeitig; kann keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden und fällt der Tag nicht unter die angekündigten Betriebsferien, erhält der Kunde eine anteilige Gutschrift oder Erstattung.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Dogwalking-Vertrag beginnt zu dem im individuellen Betreuungsvertrag vereinbarten Datum; der Vertragsbeginn soll grundsätzlich auf den ersten Kalendertag eines Monats gelegt werden. Die anfängliche Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Der Vertrag kann erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden; die Kündigung muss Canisera spätestens einen Monat vor deren Ablauf in Textform zugehen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, wird er auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung kann mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei der anderen Vertragspartei. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Canisera kann insbesondere vorliegen, wenn der Hund Menschen oder Tiere erheblich gefährdet, der Hund dauerhaft nicht für die Gruppenbetreuung geeignet ist, wesentliche Informationen verschwiegen wurden, behördliche oder versicherungsrechtliche Vorgaben einer Fortsetzung entgegenstehen, Sicherheitsvorgaben wiederholt nicht eingehalten werden, der Kunde trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist oder das erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

Soweit der wichtige Grund behebbar ist, soll vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt oder eine Abmahnung ausgesprochen werden. Dies gilt nicht, wenn aufgrund einer akuten Gefährdung oder anderer besonderer Umstände eine sofortige Beendigung erforderlich ist.

5. Änderung des Abonnementumfangs

Ein Wechsel zwischen einem, zwei, drei, vier oder fünf Betreuungstagen pro Woche bedarf einer Vereinbarung mit Canisera. Eine Erhöhung des Umfangs ist nur möglich, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Eine Verringerung des Umfangs gilt als teilweise Kündigung und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Ein Anspruch auf alternative oder bestimmte andere Wochentage besteht nicht; Änderungen der vereinbarten Wochentage bedürfen einer Bestätigung durch Canisera.

6. Preisanpassungen beim Dogwalking-Abonnement

Canisera kann den monatlichen Abonnementpreis frühestens nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit und anschließend höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten anpassen. Grundlage einer allgemeinen inflationsbedingten Preisanpassung ist die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland. Bei der ersten Anpassung wird der bei Vertragsschluss zuletzt veröffentlichte Indexstand mit dem zum Zeitpunkt der Anpassungsprüfung zuletzt veröffentlichten Indexstand verglichen; bei späteren Anpassungen wird der bei der vorherigen Anpassung zugrunde gelegte Indexstand als Ausgangswert verwendet.

Der Monatsbeitrag kann höchstens in dem prozentualen Verhältnis angepasst werden, in dem sich der maßgebliche Verbraucherpreisindex verändert hat. Sinkt der maßgebliche Verbraucherpreisindex, wird eine entsprechende Senkung nach denselben Berechnungsgrundsätzen berücksichtigt, soweit nicht nachweisbare unmittelbar leistungsbezogene Kostensteigerungen die Indexsenkung ausgleichen.

Canisera teilt dem Kunden eine Preisänderung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit. Die Mitteilung enthält den bisherigen und den neuen Monatsbeitrag, den Zeitpunkt des Inkrafttretens, den Ausgangs- und Vergleichsindex sowie die errechnete prozentuale Veränderung. Erhöht sich der Monatsbeitrag, kann der Kunde den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich kündigen; die Kündigung wird mit Ablauf des Tages vor Inkrafttreten der Preiserhöhung wirksam. Canisera weist in der Mitteilung ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hin. Individuelle Preisänderungen aufgrund einer vom Kunden gewünschten Erweiterung oder Änderung des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen

1. Haftung von Canisera

Canisera haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Canisera auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Canisera.

Die gesetzliche Tierhalterhaftung des Kunden und eine mögliche gesetzliche Tieraufseherhaftung von Canisera bleiben unberührt. Canisera haftet nicht allein deshalb, weil sich ein allgemeines, auch bei sorgfältiger Betreuung nicht vollständig vermeidbares Tier- oder Lebensrisiko verwirklicht hat; Voraussetzung bleibt eine Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Kommunikation

Vertragsbezogene Kommunikation kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, Telefon, über das Buchungssystem oder über Lexware Office erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Rechtlich erhebliche Erklärungen wie Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. WhatsApp wird verwendet, wenn der Kunde diesen Kommunikationsweg selbst nutzt oder ihm ausdrücklich zugestimmt hat.

3. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Aufnahmen zur individuellen Trainingsanalyse werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung angefertigt und verwendet. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbematerialien oder für andere öffentliche Zwecke erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung. Die Buchung einer Leistung wird grundsätzlich nicht davon abhängig gemacht, dass der Kunde in eine werbliche Veröffentlichung einwilligt. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der darin enthaltenen Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

4. Trainingsunterlagen und Urheberrecht

Von Canisera bereitgestellte Trainingspläne, Texte, Videos, Unterlagen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der gebuchten Leistung verwendet werden. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von Canisera nicht gestattet. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

5. Datenschutz

Canisera verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.

6. Verbraucherstreitbeilegung

Canisera ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen; ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Canisera Hundezentrum – Alisa Bartsch
Am Dorfgraben 12
22177 Hamburg
E-Mail: info@canisera-hundezentrum.de
Telefon: +49 157 82117525

mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Ihnen werden wegen der Rückzahlung keine Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, müssen Sie uns einen angemessenen Betrag zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen auch dann, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und Sie bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns übermitteln:

An:
Canisera Hundezentrum – Alisa Bartsch
Am Dorfgraben 12
22177 Hamburg
E-Mail: info@canisera-hundezentrum.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Dienstleistung: _________________________

Gebucht am: _________________________

Name des Kunden: _________________________

Anschrift des Kunden: _________________________

E-Mail-Adresse: _________________

Name des Hundes, falls zutreffend: ________________

Datum: _____________

Unterschrift des Kunden, nur bei Mitteilung auf Papier:

_____________________________