ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Canisera Hundezentrum – Alisa Bartsch
Am Dorfgraben 12, 22177 Hamburg
E-Mail: info@canisera-hundezentrum.de · Telefon: +49 157 82117525

Stand: August 2026

Allgemeiner Teil

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Anbieterin der Leistungen ist Canisera Hundezentrum – Alisa Bartsch, Am Dorfgraben 12, 22177 Hamburg (nachfolgend „Canisera“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Canisera und ihren Kunden über Hundetraining, Verhaltensberatung, Online-Beratung, Hausbesuche, Intensivcoachings, Social Walks und Dogwalking.

Kunde ist die Person, die eine Leistung von Canisera bucht oder einen Vertrag mit Canisera abschließt. Ist der Kunde nicht selbst Halter des teilnehmenden Hundes, versichert er, zur Buchung der Leistung und zu den erforderlichen Entscheidungen über den Hund berechtigt zu sein.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Canisera und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Leistungsangebot richtet sich vorwiegend an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.

2. Leistungsangebot und Vertragsgegenstand

Canisera bietet insbesondere folgende Leistungen an: Einzeltraining, Verhaltens- und Haltungsberatung, Online-Beratung, Hausbesuche, Intensivcoachings, Social Walks und Dogwalking in Gruppen.

Art, Inhalt, Dauer, Ort und Preis der gebuchten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, der Buchungsbestätigung, dem individuellen Angebot oder dem Betreuungsvertrag. Einzeltrainings und Beratungen dauern grundsätzlich zwischen 60 und 90 Minuten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Das Intensivcoaching umfasst grundsätzlich zwei aufeinanderfolgende Tage; der erste Tag dauert vier Stunden, der zweite Tag drei Stunden. Abweichende Vereinbarungen bleiben möglich.

Canisera schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainings-, Verhaltens- oder Betreuungserfolg. Der Erfolg des Hundetrainings hängt insbesondere von den individuellen Voraussetzungen des Hundes, möglichen gesundheitlichen Einflüssen, der Mitarbeit des Kunden, der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen im Alltag und weiteren äußeren Umständen ab.

Die Leistungen von Canisera ersetzen keine tierärztliche, tiermedizinische, physiotherapeutische oder verhaltenstierärztliche Untersuchung beziehungsweise Behandlung. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass gesundheitliche Ursachen das Verhalten oder die Belastbarkeit des Hundes beeinflussen, kann Canisera die Durchführung oder Fortsetzung einer Leistung von einer tierärztlichen Abklärung abhängig machen.

3. Vertragsschluss

Anfragen und Buchungen können insbesondere über die Website, das Kontaktformular, Acuity Scheduling beziehungsweise Squarespace, WhatsApp, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Vertrag kommt zustande, wenn Canisera die Buchung ausdrücklich bestätigt, einen Termin verbindlich zusagt, der Kunde ein individuelles Angebot annimmt oder Canisera mit der vereinbarten Leistung beginnt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Anfrage oder Buchung und stellt noch keine Annahme dar.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen vertragsrelevanter Angaben sind Canisera unverzüglich mitzuteilen. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge und das Widerrufsrecht.

4. Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Preise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.

Einzeltrainings, Beratungen und Social Walks sind unmittelbar nach der jeweiligen Einheit in bar oder per EC-Karte zu zahlen; in Ausnahmefällen erfolgt die Abrechnung per Rechnung, die innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen ist. Dasselbe gilt für den Kennenlernspaziergang und für die einzelnen Spaziergänge im Probemonat des Dogwalkings. Der Monatsbeitrag für das Dogwalking-Abonnement ist im Voraus und ohne Abzug bis zum dritten Kalendertag des jeweiligen Betreuungsmonats bar oder per Überweisung zu zahlen; beginnt der Vertrag im laufenden Monat, ist der anteilige Beitrag für diesen Monat mit Vertragsbeginn fällig.

Canisera kann insbesondere bei Intensivcoachings, mehrtägigen Angeboten, Abonnements oder besonders umfangreichen Terminreservierungen eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen; der Kunde wird hierüber vor Vertragsschluss informiert. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Canisera kann weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen.

Für Termine außerhalb des Einzugsgebiets von Canisera – siehe Besondere Bedingungen für das Dogwalking, Ziffer 4 – werden Fahrtkosten in Höhe von 0,70 € je gefahrenen Kilometer berechnet. Der Kunde wird hierüber vor Vertragsschluss informiert.

Canisera kann die Preise für künftige Buchungen jeweils zum Quartalsende mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen anpassen. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert und kann den Vertrag im Fall einer Erhöhung zum Wirksamwerden der neuen Preise kündigen. Für laufende Dogwalking-Abonnements gilt ausschließlich Ziffer 9 der Bedingungen für das Dogwalking-Abonnement.

5. Termine und Verspätungen

Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Erscheint der Kunde verspätet, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Leistungszeit; die Vergütung bleibt bei einer vom Kunden verursachten Verspätung grundsätzlich in voller Höhe geschuldet. Verspätet sich Canisera erheblich, wird die ausgefallene Zeit nachgeholt, der Termin entsprechend verlängert oder eine andere angemessene Lösung vereinbart.

6. Absagen durch den Kunden

Einzeltrainings, Verhaltensberatungen, Online-Beratungen, Hausbesuche und Social Walks können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Social Walk einzeln oder über eine 5er-Karte gebucht wurde. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage bei Canisera eingeht; sie kann insbesondere per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

Die Regelung gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Kunde oder der Hund kurzfristig erkrankt. Canisera kann im Einzelfall freiwillig eine kulante Lösung anbieten; ein Anspruch auf Kulanz besteht nicht. Für Intensivcoachings, geschlossene Kurse, Workshops oder andere besonders umfangreiche Leistungen können abweichende Stornierungsbedingungen gelten, die dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.

Für das Dogwalking im Rahmen eines Abonnements gelten die vorstehenden Absagefristen nicht abschließend. Kundenseitige Ausfälle, insbesondere abgesagte oder nicht in Anspruch genommene Betreuungstage, werden nach den gesonderten Regelungen im Abschnitt „Das Dogwalking-Abonnement“, unter „Monatlicher Festpreis und Ausfälle“, behandelt.

7. Absagen und Änderungen durch Canisera

Canisera darf einen Termin insbesondere wegen Krankheit, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, eines Fahrzeugausfalls oder gefährlicher Wetterbedingungen absagen oder verschieben. Als gefährliche oder unzumutbare Wetterbedingungen gelten insbesondere amtliche Unwetterwarnungen, Sturm oder Gewitter, starke Hitze, Glatteis oder erheblicher Schneefall sowie sonstige Bedingungen, unter denen eine sichere oder tierschutzgerechte Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

Canisera informiert den Kunden möglichst frühzeitig und bietet grundsätzlich einen Ersatztermin an, soweit dies organisatorisch möglich ist. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits gezahlte Entgelte für die ausgefallene Leistung erstattet oder gutgeschrieben.

Canisera darf den Treffpunkt, den Ablauf oder einzelne Inhalte einer Leistung in zumutbarem Umfang anpassen, sofern der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt. Gruppenveranstaltungen können abgesagt oder verschoben werden, wenn eine zuvor mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

8. Informationspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Canisera vor Beginn der Leistung vollständig über alle Umstände zu informieren, die für eine sichere und fachgerechte Durchführung relevant sein können. Hierzu zählen insbesondere Erkrankungen, Schmerzen und körperliche Einschränkungen, ansteckende Erkrankungen und Parasitenbefall, Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten, Beißvorfälle und sonstiges aggressives Verhalten, Angst-, Flucht-, Panik- oder Jagdverhalten, Ressourcenverteidigung, Unverträglichkeiten mit Menschen oder Tieren, Probleme bei Berührungen oder beim Anlegen von Ausrüstung, Transportangst, bestehende Leinen- oder Maulkorbpflichten, behördliche Auflagen oder Einstufungen, Läufigkeit, Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit sowie sonstige Besonderheiten, die eine besondere Sicherung oder Betreuung erfordern.

Veränderungen, die nach Vertragsschluss eintreten, sind Canisera unverzüglich mitzuteilen. Canisera darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden vertrauen, soweit keine offensichtlichen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen. Verletzt der Kunde seine Informationspflichten schuldhaft, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für die daraus entstehenden Schäden und zusätzlichen Aufwendungen.

9. Teilnahmevoraussetzungen

Für jeden teilnehmenden oder betreuten Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen; der Nachweis ist Canisera auf Verlangen vorzulegen. Der Hund muss ordnungsgemäß behördlich angemeldet und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, gekennzeichnet und registriert sein.

Der Hund muss gesundheitlich für die jeweilige Leistung geeignet und frei von ansteckenden Erkrankungen sowie übertragbarem Parasitenbefall sein. Bei Symptomen wie Fieber, Erbrechen, Durchfall, starkem Husten oder anderen Anzeichen einer ansteckenden Erkrankung darf der Hund nur nach vorheriger Rücksprache teilnehmen.

Während des Hundetrainings bleibt der Kunde grundsätzlich für die Führung und Beaufsichtigung seines Hundes verantwortlich, soweit der Hund nicht ausdrücklich und vorübergehend von Canisera übernommen wird. Den fachlichen und sicherheitsbezogenen Anweisungen von Canisera ist Folge zu leisten. Ersatzpersonen oder andere als die angemeldeten Hunde dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit Canisera teilnehmen; Canisera kann die Teilnahme aus fachlichen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen ablehnen.

Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Training und an Social Walks teilnehmen. Die Läufigkeit ist Canisera vor Beginn mitzuteilen. Canisera kann im Einzelfall besondere Sicherheitsmaßnahmen anordnen oder eine Teilnahme ablehnen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

10. Ausrüstung und Sicherung

Der Kunde stellt eine sichere, passende und funktionsfähige Ausrüstung für seinen Hund zur Verfügung. Canisera kann abhängig vom Hund und der gebuchten Leistung insbesondere eine geeignete Leine, ein gut sitzendes Geschirr, ein geeignetes Halsband, eine doppelte Sicherung an Geschirr und Halsband, eine Schleppleine oder einen geeigneten und sicher sitzenden Maulkorb verlangen.

Canisera kann die Teilnahme oder Betreuung ablehnen beziehungsweise abbrechen, wenn die vorhandene Ausrüstung nicht ausreichend sicher, ungeeignet oder tierschutzwidrig ist. Der Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel oder Methoden ist ausgeschlossen.

Für Verlust oder Beschädigung von Halsbändern, Geschirren, Leinen, Marken und vergleichbarem Zubehör haftet Canisera nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Ausschluss oder Abbruch einer Leistung

Canisera darf einen Hund oder Kunden vorübergehend oder dauerhaft von einer Leistung ausschließen, wenn relevante Angaben nicht oder unzutreffend gemacht wurden, eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Tiere besteht, Sicherheitsanweisungen nicht befolgt werden, der Hund erkrankt oder nicht ausreichend belastbar ist, die vorhandene Ausrüstung nicht ausreichend sicher ist, der Kunde andere Teilnehmer, Mitarbeitende oder Dritte erheblich beeinträchtigt, eine Teilnahme aus tierschutzrechtlichen oder fachlichen Gründen nicht verantwortbar ist oder fällige Vergütungen trotz Mahnung nicht bezahlt wurden. Bei einer akuten Gefahr darf Canisera die Leistung ohne vorherige Abmahnung abbrechen.

Beruht der Ausschluss auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit Canisera die Leistung angeboten und den Zeitraum freigehalten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Canisera kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

Besondere Bedingungen für Social Walks

1. Gegenstand und Ablauf

Social Walks sind angeleitete Gruppenspaziergänge mit Trainingsanteil. Der Kunde führt seinen Hund während des gesamten Social Walks selbst; eine Betreuung oder Übernahme des Hundes durch Canisera erfolgt nur nach vorheriger Absprache.

Dauer, Treffpunkt, maximale Teilnehmerzahl sowie formatspezifische Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Canisera bestimmt Gruppenzusammensetzung, Route, Ablauf, Abstände und Reihenfolge nach fachlichen und sicherheitsbezogenen Kriterien und kann diese während des Termins anpassen.

2. Anmeldung und Eignung

Die Anmeldung erfolgt für ein konkretes Mensch-Hund-Team. Ein Wechsel des Hundes oder der teilnehmenden Person ist nur nach vorheriger Absprache mit Canisera möglich.

Für einzelne Formate kann Canisera zusätzliche Voraussetzungen festlegen, insbesondere ein vorheriges Einzeltraining, ein Vorgespräch oder eine Eignungseinschätzung. Diese Voraussetzungen werden in der Leistungsbeschreibung genannt. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Format besteht nicht.

3. Führung und Sicherung während des Social Walks

Der Hund wird während des gesamten Social Walks an der Leine geführt.

Kontakt zwischen Hunden erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch Canisera. Vorgegebene Mindestabstände sind einzuhalten. Canisera kann im Einzelfall eine doppelte Sicherung, eine bestimmte Leinenlänge oder einen geeigneten und sicher sitzenden Maulkorb verlangen.

Anweisungen von Canisera während des Social Walks sind sicherheitsrelevant und verbindlich. Eine Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen, die die Reaktions- und Handlungsfähigkeit beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.

4. Begleitpersonen und Kinder

Begleitpersonen ohne Hund dürfen nur nach vorheriger Absprache teilnehmen. Sie unterliegen denselben Sicherheitsanweisungen. Für mitgebrachte Kinder bleibt die Aufsichtspflicht vollständig beim Kunden. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die von ihm mitgebrachte Personen verursachen.

5. Schäden innerhalb der Gruppe

Der Kunde erkennt an, dass die gemeinsame Bewegung mehrerer Hunde trotz sorgfältiger Auswahl, Abstandsführung und Anleitung mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden ist, etwa Verschmutzungen, kleineren Kratzern oder Schürfwunden.

Lässt sich bei einem Schaden innerhalb der Gruppe nicht feststellen, welcher Hund ihn verursacht hat, trägt jeder Kunde die Kosten für die Behandlung seines eigenen Hundes selbst. Steht die Verursachung durch einen bestimmten Hund fest, bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Tierhalterhaftung.

Die gesetzliche Haftung von Canisera für schuldhafte Pflichtverletzungen bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Bestimmungen.

6. Aufnahmen und Vertraulichkeit

Foto-, Video- und Tonaufnahmen anderer Teilnehmer, ihrer Hunde oder ihrer Kinder sind nur mit deren vorheriger Einwilligung zulässig. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen, insbesondere in sozialen Netzwerken, bedarf ebenfalls der Einwilligung der abgebildeten Personen.

Informationen über andere Teilnehmer und deren Hunde, die im Rahmen eines Social Walks bekannt werden, behandelt der Kunde vertraulich.

7. Absage, Verspätung und Mindestteilnehmerzahl

Für Absagen gilt die 48-Stunden-Regelung des Allgemeinen Teils. Erscheint der Kunde verspätet, ist ein nachträglicher Anschluss an die bereits gestartete Gruppe aus Sicherheitsgründen nicht immer möglich; ein Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

Canisera kann einen Social Walk absagen oder verschieben, wenn eine zuvor mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet oder gutgeschrieben.

8. 5er-Karte

Die 5er-Karte berechtigt zur Teilnahme an fünf Social Walks. Sie ist ab dem Tag des Erwerbs zwölf Monate gültig. Die Buchung der einzelnen Termine erfolgt gesondert nach Verfügbarkeit; ein Anspruch auf einen bestimmten Termin, ein bestimmtes Format oder einen bestimmten Platz besteht nicht.

Die 5er-Karte gilt für das bei Erwerb angemeldete Mensch-Hund-Team. Eine Übertragung auf eine andere Person oder einen anderen Hund ist nur nach vorheriger Absprache mit Canisera möglich.

Sagt der Kunde einen gebuchten Termin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder erscheint er nicht, gilt die betreffende Einheit als verbraucht, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.

Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht ersatzlos: Der Kunde kann die Erstattung ihres Werts verlangen. Maßgeblich ist der gezahlte Kartenpreis abzüglich des regulären Einzelpreises für die bereits in Anspruch genommenen Termine.

9. Preise und Zahlung

Einzeltermine und 5er-Karten sind nach dem Termin beziehungsweise nach dem Erwerb in bar oder per EC-Karte zu zahlen; in Ausnahmefällen erfolgt die Abrechnung per Rechnung, die innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen ist. Im Übrigen gelten die Regelungen des Allgemeinen Teils zu Preisen und Zahlung.

Besondere Bedingungen für das Dogwalking

1. Dogwalking in Gruppen

Das Dogwalking erfolgt grundsätzlich in gemischten Gruppen. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Eignung des Hundes; Canisera prüft insbesondere, ob der Hund körperlich, gesundheitlich und verhaltensbezogen für das Betreuungskonzept und die vorgesehene Gruppe geeignet ist. Ein Anspruch auf Aufnahme oder dauerhafte Betreuung besteht nicht. Canisera bestimmt und verändert die Gruppenzusammensetzung nach fachlichen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Kriterien.

Der Kunde erkennt an, dass Kontakte und gemeinsame Bewegung zwischen Hunden trotz sorgfältiger Auswahl und Beaufsichtigung mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden sind, etwa Verschmutzungen, kleineren Kratzern oder Schürfwunden. Die gesetzliche Haftung von Canisera für schuldhafte Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

Lässt sich bei einem Schaden innerhalb der Gruppe nicht feststellen, welcher Hund ihn verursacht hat, trägt jeder Kunde die Kosten für die Behandlung seines eigenen Hundes selbst. Steht die Verursachung durch einen bestimmten Hund fest, bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.

Intakte Rüden werden nur nach vorheriger Absprache aufgenommen. Läufige Hündinnen können grundsätzlich am Dogwalking teilnehmen; der Kunde informiert Canisera spätestens bei Beginn der Läufigkeit. Canisera darf abhängig von Zyklusphase, Verhalten, Gruppenzusammensetzung, Transport und örtlichen Bedingungen besondere Maßnahmen anordnen, die Hündin vorübergehend anders betreuen oder die Teilnahme aussetzen, wenn eine sichere Betreuung nicht gewährleistet werden kann.

Hunde mit bekannten Beißvorfällen, erheblichem Aggressionsverhalten oder behördlichen Auflagen werden ausschließlich nach vorheriger individueller Prüfung und ausdrücklicher Vereinbarung aufgenommen. Canisera darf die Betreuung aussetzen oder beenden, wenn der Hund für die Gruppe nicht oder nicht mehr geeignet ist.

2. Kennenlernspaziergang

Vor Beginn einer Betreuung findet ein kostenpflichtiger Kennenlernspaziergang statt. Er dient dem persönlichen Kennenlernen, der Klärung offener Fragen und einer ersten Einschätzung des Hundes. Der Preis ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Der Kennenlernspaziergang wird als eigenständige Leistung erbracht und abgerechnet. Er begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in eine Gruppe und keinen Betreuungsvertrag. Eine Anrechnung auf spätere Leistungen erfolgt nicht.

Der Termin kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer späteren Absage oder wenn der Kunde nicht erscheint, bleibt das Entgelt geschuldet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Canisera kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Probemonat

Nach dem Kennenlernspaziergang folgt ein Probemonat. Er dient der Eignungsprüfung nach Ziffer 1 und der Feststellung, ob der Hund in die vorgesehene Gruppe passt. Der Probemonat ist kein Abonnement; die Regelungen des Dogwalking-Abonnements, insbesondere zu Mindestvertragslaufzeit, Monatsbeitrag und Kündigung, finden auf ihn keine Anwendung.

Die einzelnen Spaziergänge werden nach dem jeweiligen Termin einzeln abgerechnet. Der Preis je Spaziergang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ein fester Betreuungsplatz wird während des Probemonats nicht reserviert; die Termine werden nach verfügbarer Kapazität vereinbart.

Der Hund nimmt während des Probemonats an mindestens drei Spaziergängen teil, davon an mindestens einem pro Woche. Dies gilt unabhängig davon, welchen Umfang das spätere Abonnement haben soll. Canisera kann für die Dauer des Probemonats eine höhere Frequenz verlangen, soweit dies für eine verlässliche Einschätzung des Hundes oder der Gruppenverträglichkeit erforderlich ist; der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.

Canisera kann den Probemonat verlängern, wenn eine verlässliche Einschätzung noch nicht möglich ist. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert; die zusätzlichen Spaziergänge werden zum Preis des Probemonats abgerechnet.

Für Absagen gilt die 48-Stunden-Regelung des Allgemeinen Teils. Kann der Hund aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht abgeholt werden, gilt der Spaziergang als in Anspruch genommen.

Beide Vertragsparteien können den Probemonat jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beenden. Bereits durchgeführte Spaziergänge und der Kennenlernspaziergang bleiben zu vergüten. Ein Anspruch auf Aufnahme in ein Abonnement besteht auch nach vollständig absolviertem Probemonat nicht; lehnt Canisera die Aufnahme ab, teilt sie dem Kunden die wesentlichen Gründe mit.

Ein Abonnement kommt erst mit Abschluss eines individuellen Betreuungsvertrages zustande. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem dort vereinbarten Vertragsbeginn.

4. Einzugsgebiet

Abholung und Rückgabe sind im Einzugsgebiet von Canisera im Monatsbeitrag enthalten. Das Einzugsgebiet umfasst die Hamburger Stadtteile Alstertal, Bramfeld, Barmbek, Farmsen-Berne, Wandsbek, Winterhude, Sasel, Steilshoop, Tonndorf, Jenfeld, Marienthal, Rahlstedt und Wellingsbüttel. Maßgeblich ist die im Betreuungsvertrag vereinbarte Abholadresse.

Abholorte außerhalb des Einzugsgebiets können nach vorheriger Absprache und bei vorhandener Kapazität vereinbart werden; hierfür kann ein gesondertes Entgelt anfallen, das vor Vertragsschluss mitgeteilt wird.

Verlegt der Kunde die vereinbarte Abholadresse an einen Ort außerhalb des Einzugsgebiets, teilt er dies Canisera unverzüglich mit. Kommt eine Vereinbarung über die Fortsetzung der Betreuung nicht zustande, können beide Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Eine etwaige Mindestvertragslaufzeit steht diesem Kündigungsrecht nicht entgegen.

5. Abholung und Rückgabe

Die Abholung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Zeitfensters von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr am vereinbarten Abholort, die Rückgabe innerhalb eines Zeitfensters von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Zeitfenster stellen keine Zusage einer minutengenauen Abhol- oder Rückgabezeit dar; die konkrete Uhrzeit kann insbesondere aufgrund von Fahrtroute, Gruppenzusammensetzung, Verkehrsverhältnissen, Wetter oder unvorhersehbaren Verzögerungen variieren. Über erhebliche Verzögerungen informiert Canisera den Kunden, sobald dies möglich und zumutbar ist.

Über die genannten Zeitfenster hinaus können sich Abholung und Rückgabe routen-, verkehrs- oder witterungsbedingt um bis zu 90 Minuten verschieben. Eine dauerhafte Änderung der Zeitfenster teilt Canisera mindestens zwei Wochen im Voraus in Textform mit.

Der Kunde stellt sicher, dass der Hund während des gesamten vereinbarten Abholzeitfensters zugänglich und abholbereit ist. Kann der Hund aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht abgeholt werden, gilt der Betreuungstag als in Anspruch genommen; ein Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

Soweit eine Abholung aus der Wohnung oder vom Grundstück vereinbart wurde, gestattet der Kunde Canisera den hierfür erforderlichen Zutritt. Der Kunde informiert Canisera über weitere Menschen oder Tiere, die sich während der Abholung oder Rückgabe dort befinden können. Canisera darf die Räume ausschließlich im für die Abholung, Rückgabe und vereinbarte Versorgung des Hundes erforderlichen Umfang betreten.

6. Schlüssel und Zugangsmittel

Die Übergabe von Schlüsseln, Transpondern, Zugangskarten oder Zugangscodes wird gesondert dokumentiert. Schlüssel werden nicht mit dem vollständigen Namen oder der vollständigen Anschrift des Kunden gekennzeichnet. Canisera verwendet Schlüssel und Zugangsmittel ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen; eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.

Der Kunde informiert Canisera unverzüglich über Änderungen an Schließanlagen, Alarmanlagen, Zugangscodes oder Zutrittsberechtigungen. Bei Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels informiert Canisera den Kunden unverzüglich. Die Haftung für einen Schlüsselverlust richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB; ersatzfähig sind die erforderlichen und angemessenen Kosten, soweit der Verlust auf einer von Canisera zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Für mittelbare Folgeschäden eines Schlüsselverlusts, insbesondere Einbruch, Diebstahl oder Sachbeschädigung, haftet Canisera nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Transport

Der Kunde stimmt dem Transport des Hundes in einem von Canisera eingesetzten Fahrzeug zu. Der Transport erfolgt in einem klimatisierten Fahrzeug unter Verwendung geeigneter Sicherungssysteme, insbesondere fest verbauter Transportboxen, Trenngitter oder geeigneter Rückhaltesysteme. Der Kunde informiert Canisera vorab über bekannte Transportängste, Reiseübelkeit, Panikverhalten, Unverträglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen.

Verursacht der Hund eine außergewöhnliche Verschmutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs, richten sich mögliche Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Übliche Verschmutzungen, die typischerweise mit dem Transport von Hunden verbunden sind, werden nicht gesondert berechnet.

8. Gesundheit, Impfschutz und Parasiten

Der Hund soll mindestens 60 Minuten vor der Abholung keine größere Mahlzeit erhalten haben; kleine Mengen und einzelne Leckerbissen bleiben unberücksichtigt. Bei bekannten Futtermittelunverträglichkeiten stellt der Kunde geeignete Leckerlis zur Verfügung.

Der Hund muss gesundheitlich für die Betreuung in einer Gruppe geeignet sein und einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose aufweisen. Canisera darf die Vorlage des Impfpasses oder eines tierärztlichen Nachweises verlangen. Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen zur Kontrolle und Behandlung übertragbarer Parasiten.

Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung oder einen übertragbaren Parasitenbefall darf der Hund nicht am Dogwalking teilnehmen. Dies gilt auch, wenn sich im Haushalt des Hundes ein anderes Tier mit einer für die Gruppe relevanten ansteckenden Erkrankung befindet. Der Kunde informiert Canisera unverzüglich über entsprechende Erkrankungen, Symptome oder Verdachtsfälle. Canisera darf für die Wiederaufnahme eine tierärztliche Bestätigung verlangen, dass keine relevante Ansteckungsgefahr mehr besteht. Ein krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommener Betreuungstag gilt als kundenseitiger Ausfall und wird nach den Regelungen des Dogwalking-Abonnements abgerechnet.

9. Tierärztliche Notfälle

Der Kunde hinterlegt vor Beginn des Dogwalkings seine aktuellen Kontaktdaten, mindestens eine erreichbare Notfallkontaktperson, die Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes und relevante medizinische Informationen über den Hund.

Wird der Hund während der Betreuung krank oder verletzt, versucht Canisera zunächst, den Kunden oder die benannte Notfallkontaktperson zu erreichen. Ist eine rechtzeitige Rücksprache nicht möglich und duldet die Behandlung nach verständiger Einschätzung keinen Aufschub, darf Canisera eine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung bis zu einem voraussichtlichen Gesamtbetrag von 500 Euro veranlassen. Unaufschiebbare Maßnahmen, die zur Rettung des Lebens oder zur Vermeidung erheblicher Schmerzen oder Gesundheitsschäden erforderlich erscheinen, dürfen auch oberhalb dieses Betrags veranlasst werden, wenn weder der Kunde noch die Notfallkontaktperson rechtzeitig erreichbar sind.

Die medizinische Entscheidung über Erforderlichkeit, Art und Umfang einer Behandlung trifft der behandelnde Tierarzt. Die Kosten für Untersuchung, Behandlung, Medikamente und Transport trägt der Kunde, sofern die Erkrankung oder Verletzung nicht auf einer von Canisera zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Canisera informiert den Kunden so früh wie möglich über den Vorfall und die veranlassten Maßnahmen.

Der Kunde kann den Betrag, bis zu dem Canisera ohne Rücksprache Maßnahmen veranlassen darf, im Betreuungsvertrag abweichend festlegen.

10. Freilauf

Ein Hund wird nur ohne Leine geführt, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt hat, der Freilauf am jeweiligen Ort rechtlich zulässig ist, keine behördlichen Auflagen entgegenstehen und Canisera den Freilauf nach fachlicher Einschätzung verantworten kann. Der Kunde informiert Canisera vollständig über Rückrufverhalten, Jagdverhalten, Flucht- oder Panikverhalten, bekannte Auslöser, frühere Vorfälle – insbesondere früheres Entlaufen – sowie sonstige Risiken.

Für ein Entlaufen des Hundes trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt sowie für Verletzungen, die sich der Hund im Rahmen artgerechten Verhaltens zuzieht, etwa beim Spiel mit Artgenossen, haftet Canisera nicht. Canisera informiert den Kunden unverzüglich, leitet die Suche ein und benachrichtigt Tierheim, Tierärzte und die einschlägigen Suchregister.

Die Zustimmung zum Freilauf begründet keinen Anspruch darauf, dass der Hund tatsächlich oder während der gesamten Betreuung ohne Leine geführt wird. Canisera darf jederzeit eine Leine oder Schleppleine verwenden und einen begonnenen Freilauf beenden. Die Zustimmung des Kunden zum Freilauf stellt keinen vollständigen Haftungsausschluss dar; die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB. Die Freilaufzustimmung wird für jeden Hund gesondert im Betreuungsvertrag oder in einer Anlage dokumentiert.

11. Schäden durch den Hund und Versicherung

Für jeden Hund muss während der gesamten Vertragslaufzeit eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Beim Dogwalking muss der Versicherungsschutz auch die entgeltliche Betreuung durch Dritte umfassen. Änderungen, Einschränkungen oder die Beendigung des Versicherungsschutzes sind Canisera unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde bleibt während des Dogwalkings Tierhalter im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verantwortlichkeit für Schäden, die der Hund gegenüber Menschen, Tieren oder Sachen verursacht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Regelungen über die Tierhalter- und Tieraufseherhaftung. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Mehraufwendungen, die auf vorsätzlich oder fahrlässig falschen oder verschwiegenen Angaben über den Hund beruhen.

Das Dogwalking-Abonnement

1. Leistungsumfang des Abonnements

Das Dogwalking wird im Rahmen eines monatlich abgerechneten Abonnements angeboten. Der Kunde bucht einen festen Betreuungsplatz an ein bis vier festen Wochentagen pro Woche. Die konkret gebuchten Wochentage und der monatliche Festpreis werden im individuellen Betreuungsvertrag festgelegt.

Die Aufenthaltsdauer im Freien beträgt je Betreuungstag mindestens 90 Minuten, zuzüglich der Zeit für Abholung und Rückführung. Verkürzt sich ein Spaziergang witterungs-, verkehrs- oder sicherheitsbedingt, gilt die Leistung für diesen Tag als erbracht, wenn mindestens die Hälfte dieser Zeit erreicht wurde.

Der monatliche Festpreis vergütet die Bereitstellung und dauerhafte Reservierung der vereinbarten Betreuungskapazität; es handelt sich nicht um eine nachträgliche Abrechnung einzelner tatsächlich in Anspruch genommener Spaziergänge. Ein Anspruch auf Betreuung an anderen als den vertraglich vereinbarten Wochentagen besteht nicht. Zusätzliche Betreuungstage können nur bei vorhandener Kapazität vereinbart und gesondert berechnet werden.

2. Monatlicher Festpreis und Ausfälle

Der vereinbarte Monatsbeitrag ist unabhängig davon zu entrichten, wie viele der reservierten Betreuungstage der Kunde tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Festpreis berücksichtigt, dass die Anzahl der auf einen bestimmten Wochentag entfallenden Betreuungstage je nach Kalendermonat unterschiedlich sein kann. Der Monatsbeitrag ist im Voraus bis zum dritten Kalendertag des jeweiligen Betreuungsmonats zu zahlen; im Übrigen gilt Ziffer 4 des Allgemeinen Teils.

Sagt der Kunde einen vereinbarten Betreuungstag ab oder nimmt er ihn nicht in Anspruch, bleibt der Monatsbeitrag vollständig geschuldet. Dies gilt insbesondere bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit des Kunden, bei Erkrankung des Hundes, bei Läufigkeit, soweit eine Betreuung im konkreten Fall nicht möglich ist, bei Parasitenbefall oder Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung, bei tierärztlichen Terminen, bei privaten oder beruflichen Terminüberschneidungen, bei vorübergehender Unterbringung des Hundes bei einer anderen Person sowie dann, wenn der Hund während des Abholzeitfensters nicht bereitsteht.

Nicht genutzte Betreuungstage können nicht auf einen anderen Tag, eine andere Woche oder einen späteren Monat übertragen werden. Ein Anspruch auf Ersatztermin, Nachholung, Gutschrift oder anteilige Erstattung besteht bei kundenseitigen Ausfällen nicht. Canisera kann bei vorhandener Kapazität freiwillig eine Verschiebung ermöglichen; hieraus entsteht kein Anspruch für den konkreten Fall oder für die Zukunft. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

3. Feiertage und Betriebsferien

An gesetzlichen Feiertagen am Betriebssitz von Canisera findet grundsätzlich kein reguläres Dogwalking statt. Der monatliche Festpreis ist so kalkuliert, dass die gesetzlichen Feiertage in Hamburg, bis zu vier Wochen Betriebsferien und bis zu zwei Wochen ungeplanter Ausfall – etwa durch Krankheit – pro Kalenderjahr bereits eingerechnet sind; der Monatsbeitrag bleibt daher ganzjährig unverändert. Fällt ein vereinbarter Betreuungstag auf einen gesetzlichen Feiertag oder in die angekündigten Betriebsferien, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Ersatzbetreuung, Gutschrift oder anteilige Erstattung.

Canisera teilt die geplanten Betriebsferien möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, spätestens jedoch sechs Wochen vor ihrem Beginn, in Textform mit. Beginnt der Vertrag erst im laufenden Kalenderjahr, wird der Kunde vor Vertragsschluss über bereits feststehende Betriebsferien informiert. Einzelne betriebsfreie Tage können auf die vier Wochen angerechnet werden; fünf betriebsfreie reguläre Werktage entsprechen einer Woche Betriebsferien. Gesetzliche Feiertage gelten nicht als Betriebsferien.

Betriebsschließungen, die insgesamt über sechs Wochen pro Kalenderjahr hinausgehen und nicht durch gesetzliche Feiertage bedingt sind, sind nicht mit dem Monatsbeitrag abgegolten; für die davon betroffenen Betreuungstage erhält der Kunde eine anteilige Gutschrift oder Erstattung, sofern keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten und erbracht wird. Kann die Betreuung aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung von Canisera, eines Fahrzeugausfalls, behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder gefährlicher Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden, informiert Canisera den Kunden möglichst frühzeitig. Kann in diesen Fällen weder eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht noch ein Nachholtermin angeboten werden, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Ersatzbetreuung, Gutschrift oder anteilige Erstattung.

4. Längerer Ausfall auf Seiten von Canisera

Kann Canisera die Betreuung länger als drei zusammenhängende Kalenderwochen nicht erbringen, ruht der Vertrag ab der vierten Woche. Gleiches gilt, soweit Betriebsschließungen sechs Wochen pro Kalenderjahr überschreiten und nicht durch gesetzliche Feiertage bedingt sind.

Für die Dauer des Ruhens entfällt die Pflicht zur Zahlung des Monatsbeitrags anteilig. Maßgeblich ist das Verhältnis der entfallenden Betreuungstage zur vertraglich vereinbarten Anzahl an Betreuungstagen im betreffenden Monat. Der reservierte Betreuungsplatz bleibt während des Ruhens für den Hund erhalten.

Mit Wiederaufnahme der Betreuung wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Im Betreuungsvertrag vereinbarte individuelle Konditionen bleiben bestehen; ein Ruhen gilt nicht als Unterbrechung oder Beendigung des Abonnements.

Ab Beginn des Ruhens kann der Kunde den Vertrag nach den Kündigungsbestimmungen der Ziffer 6 kündigen.

5. Vertretung

Canisera ist nicht verpflichtet, bei einem Ausfall eine Vertretung zu stellen. Kann Canisera eine geeignete Vertretung organisieren, wird diese dem Kunden angeboten. Eingesetzt wird ausschließlich, wer im Umgang mit Hunden fachlich erfahren und ausreichend versichert ist.

Der Kunde entscheidet frei, ob er die angebotene Vertretung annimmt. Nimmt er an, gilt die Leistung als gleichwertige Ersatzleistung im Sinne dieser Bedingungen; der Monatsbeitrag bleibt unverändert bestehen und ein Ruhen tritt nicht ein. Lehnt der Kunde ab, gelten die Regelungen über Ausfälle und das Ruhen des Vertrages.

Eine Vertretung wird nur eingesetzt, soweit der Kunde zuvor mindestens in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann für den Einzelfall oder allgemein im Betreuungsvertrag erteilt werden.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Dogwalking-Vertrag beginnt zu dem im individuellen Betreuungsvertrag vereinbarten Datum; der Vertragsbeginn soll grundsätzlich auf den ersten Kalendertag eines Monats gelegt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Der Vertrag kann erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden; die Kündigung muss Canisera spätestens einen Monat vor deren Ablauf in Textform zugehen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, wird er auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung kann mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei der anderen Vertragspartei. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Canisera kann insbesondere vorliegen, wenn der Hund Menschen oder Tiere erheblich gefährdet, der Hund dauerhaft nicht für die Gruppenbetreuung geeignet ist, wesentliche Informationen verschwiegen wurden, behördliche oder versicherungsrechtliche Vorgaben einer Fortsetzung entgegenstehen, Sicherheitsvorgaben wiederholt nicht eingehalten werden, der Kunde trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist oder das erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

Soweit der wichtige Grund behebbar ist, soll vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt oder eine Abmahnung ausgesprochen werden. Dies gilt nicht, wenn aufgrund einer akuten Gefährdung oder anderer besonderer Umstände eine sofortige Beendigung erforderlich ist.

7. Tod und dauerhafter Wegfall der Betreuung

Tod des Hundes. Verstirbt der betreute Hund, endet der Vertrag mit dem Zugang der entsprechenden Mitteilung bei Canisera. Einer Kündigung bedarf es nicht. Bereits gezahlte Beiträge werden ab dem Tag des Todes taggenau anteilig erstattet. Eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit steht der Beendigung nicht entgegen.

Dauerhafte Betreuungsunfähigkeit des Hundes. Ist der Hund aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr für die Betreuung in der Gruppe geeignet, kann der Kunde den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden. Canisera kann hierfür eine tierärztliche Bestätigung verlangen. Die Regelungen zur anteiligen Erstattung gelten entsprechend. Canisera steht in diesem Fall ein entsprechendes Kündigungsrecht zu.

Tod des Kunden. Verstirbt der Kunde, geht der Vertrag auf die Erben über. Sowohl die Erben als auch Canisera können den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen. Bis zum Zugang der Kündigung geleistete Zahlungen werden ab dem Tag des Todes taggenau anteilig erstattet, sofern in diesem Zeitraum keine Betreuung erbracht wurde. Eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit steht der Beendigung nicht entgegen.

Dauerhafter Wegfall auf Seiten von Canisera. Kann Canisera die Betreuung dauerhaft nicht mehr erbringen, insbesondere bei Betriebsaufgabe oder Tod der Inhaberin, endet der Vertrag mit dem Wegfall der Leistungserbringung. Bereits gezahlte Beiträge werden taggenau anteilig erstattet. Die Regelungen über das Ruhen des Vertrages finden in diesem Fall keine Anwendung.

Rückgabe und Datenlöschung. Bei Beendigung des Vertrages nach dieser Ziffer werden übergebene Schlüssel und Zugangsmittel unverzüglich zurückgegeben. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Fortsetzung mit einem anderen Hund. Der Kunde kann den Vertrag nach vorheriger Absprache mit einem anderen Hund fortsetzen. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Eignungsprüfung nach den Bedingungen für das Dogwalking sowie eine Bestätigung durch Canisera. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht.

8. Änderung des Abonnementumfangs

Ein Wechsel zwischen einem, zwei, drei oder vier Betreuungstagen pro Woche bedarf einer Vereinbarung mit Canisera. Eine Erhöhung des Umfangs ist nur möglich, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Eine Verringerung des Umfangs gilt als teilweise Kündigung und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Ein Anspruch auf alternative oder bestimmte andere Wochentage besteht nicht; Änderungen der vereinbarten Wochentage bedürfen einer Bestätigung durch Canisera.

9. Preisanpassungen beim Dogwalking-Abonnement

Canisera kann den monatlichen Abonnementpreis frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und danach jeweils zum Ende eines Kalenderquartals anpassen, wenn sich die Kosten für Arbeitsleistung, Fahrzeug, Kraftstoff oder Betrieb verändert haben. Sinken diese Kosten, gibt Canisera die Senkung in gleicher Weise weiter.

Unabhängig hiervon kann Canisera den Monatsbeitrag anpassen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben erstmals zur Erhebung von Umsatzsteuer verpflichtet ist oder sich der anzuwendende Umsatzsteuersatz ändert. Die Anpassung ist auf den Betrag begrenzt, der sich aus der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ergibt; eine darüber hinausgehende Erhöhung ist auf diesem Weg ausgeschlossen. Entfällt die Umsatzsteuerpflicht oder sinkt der Steuersatz, gibt Canisera dies in gleicher Weise weiter. Die zeitlichen Beschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten für diese Anpassung nicht.

Canisera teilt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Erhöht sich der Monatsbeitrag, kann der Kunde den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen; hierauf wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen

1. Haftung von Canisera

Canisera unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Canisera haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Canisera auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Canisera.

Canisera haftet nicht allein deshalb, weil sich ein allgemeines, auch bei sorgfältiger Betreuung nicht vollständig vermeidbares Tier- oder Lebensrisiko verwirklicht hat; Voraussetzung bleibt eine Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde bleibt bei allen Leistungen Tierhalter im Sinne des § 833 BGB. Für Schäden, die der Hund Dritten, deren Tieren oder deren Eigentum zufügt, haftet er nach den Grundsätzen der Tierhalterhaftung verschuldensunabhängig.

Bei Leistungen, bei denen der Kunde seinen Hund selbst führt – insbesondere bei Einzeltraining, Verhaltensberatung, Hausbesuchen, Intensivcoachings und Social Walks – verbleiben Führung und Beaufsichtigung des Hundes beim Kunden. Canisera erbringt in diesen Fällen eine Anleitungs- und Beratungsleistung und übernimmt die Aufsicht über den Hund nicht.

Beim Dogwalking sowie in Zeiträumen, in denen Canisera den Hund ausdrücklich übernommen hat, ist Canisera Tieraufseherin im Sinne des § 834 BGB.

2. Kommunikation

Vertragsbezogene Kommunikation kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, Telefon, über das Buchungssystem oder über Lexware Office erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Rechtlich erhebliche Erklärungen wie Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. WhatsApp wird verwendet, wenn der Kunde diesen Kommunikationsweg selbst nutzt oder ihm ausdrücklich zugestimmt hat.

3. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Aufnahmen zur individuellen Trainingsanalyse werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung angefertigt und verwendet. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbematerialien oder für andere öffentliche Zwecke erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung. Die Buchung einer Leistung wird grundsätzlich nicht davon abhängig gemacht, dass der Kunde in eine werbliche Veröffentlichung einwilligt. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der darin enthaltenen Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

4. Trainingsunterlagen und Urheberrecht

Von Canisera bereitgestellte Trainingspläne, Texte, Videos, Unterlagen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der gebuchten Leistung verwendet werden. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von Canisera nicht gestattet. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

5. Datenschutz

Canisera verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.

6. Verbraucherstreitbeilegung

Canisera ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

7. Änderungen dieser Bedingungen

Canisera kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung, an geänderte betriebliche Abläufe oder an ein verändertes Leistungsangebot anzupassen, und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile, insbesondere von Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie des Entgelts, sind auf diesem Weg ausgeschlossen; für Entgeltanpassungen gilt ausschließlich die Regelung zu Preisanpassungen beim Dogwalking-Abonnement.

Canisera teilt dem Kunden die beabsichtigten Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mit. Die Mitteilung stellt die betroffenen Regelungen in ihrer bisherigen und ihrer neuen Fassung gegenüber und weist auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin.

Widerspricht der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht er, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; Canisera kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall mit der vertraglich vereinbarten Frist ordentlich kündigen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen; ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

Die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird als gesondertes Dokument zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil der vorvertraglichen Informationen.